Kinderzahnheilkunde – spezielle
Methoden für besondere Gegebenheiten
Zahnarztpraxis
Christian Stein
Gartenstraße 9
78567 Fridingen an der Donau
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Der erste Zahnarztbesuch
Irgendwann erwischt es jeden. Der erste Zahnarzttermin für Ihren Sprössling ist vereinbart. Sie wissen nicht so genau, was auf Sie beide nun zukommt. Um Ihnen den Weg etwas leichter zu gestalten, haben wir hier ein paar Tipps für Sie zusammengestellt.
1. Wann sollte der erste Termin sein?
Sobald Sie Ihr Kind auch zu kleinen Einkäufen mitnehmen, kann es Sie auch einmal zu einem Kontrolltermin bei Ihrem Zahnarzt begleiten. Die fremde Umgebung mit ihren Geräuschen und Eindrücken werden eventuell bedrohlich auf Ihr Kind wirken, es erfährt aber auch, das ein Besuch beim Zahnarzt nichts Gefährliches oder Ungewöhnliches ist. Es ist zunächst mal ein unbeteiligter Zuschauer. Wenn es ältere Geschwister gibt, können auch diese die „Vorbildfunktion" übernehmen, sollten Sie selber nicht „zahnarztfest" sein. Mit 2 -2 ½ Jahren sollte dann der erste Kontrolltermin Ihres Kindes folgen. Den sollten Sie auch schon ein paar Tage entsprechend vorbereiten.
2. Wichtig – die richtige Vorbereitung!
Ab ca. 2 Jahren wird Ihr Zahnarzt versuchen, vorsichtig bei Ihrem Nachwuchs in den Mund zu sehen. Dies klappt selten beim ersten Mal, lassen Sie sich daher nicht entmutigen. Je langsamer Sie Ihr Kind an den Zahnarztbesuch heranführen, desto stressfreier wird er für Sie beide ablaufen. Bereiten Sie Ihr Kind doch schon zuhause auf den Zahnarzttermin vor, in dem sie mit ihm den Besuch durchspielen, entsprechende Kinderbücher verwenden oder gar mit Knetgummi „Zahn stopfen" vorspielen. Abzuraten ist von Drohungen oder Geschichten, die das Kind misstrauisch machen. Lassen Sie sich selbst am Tag des Termins genügend Zeit, Ihre Unruhe überträgt sich meist auch auf Ihr Kind.
3. Was tun bei akuten Schmerzen?
Da gibt es nur einen guten Rat: Lassen Sie es nicht soweit kommen!!
Wenn der erste Besuch beim Zahnarzt schon eine Schmerzbehandlung ist, sind die Voraussetzungen für spätere Behandlungen denkbar ungünstig. Wenn es aber dazu kommt, bleiben Sie geduldig, drohen Sie nicht und versprechen Sie nichts. Es kann dann schon mal länger dauern, aber zwingen sollte man kein Kind zur Behandlung. Nur in wirklich gesundheitsgefährdenden Notfällen muss ein Kind für eine Behandlung festgehalten werden.